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IM "Schubert" Konflikt


Am 24. März 2010 fand im Landgericht Zwickau eine mündliche Verhandlung statt. Holm Singer und sein Rechtsanwalt Thomas Höllrich waren nicht erschienen.. Es wurde ein Urteil gefällt. Das Landgericht gab folgende Presseerklärung heraus:

24.03.2010 - Versäumnisurteil im Prozess "IM Schubert"


Die 1. Zivilkammer des Landgerichtes Zwickau unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Bernd Gremm hat heute in dem Zivilrechtsstreit Dr. Käbisch gegen Singer, Aktenzeichen 1 O 1275/08, ein Versäumnisurteil gegen den nicht erschienenen Beklagten verkündet, der auch nicht anwaltlich vertreten war.

Das Landgericht hat mit dem Urteil festgestellt, dass es der Kläger nicht zu unterlassen hat öffentlich zu behaupten, dass es sich bei dem Beklagten um den "IM Schubert" handelt.

Gegenstand dieses Rechtstreites war ein vorprozessuales Abmahnschreiben des Anwaltes des Beklagten mit dem dieser von dem Kläger die (künftige) Unterlassung der öffentlichen Behauptung verlangt hatte, dass es sich bei dem Beklagten um den "IM Schubert" handele. Diesem Schreiben war eine Ausstellung in Reichenbach vorausgegangen, die vom Kläger organisiert worden war. In dieser Ausstellung waren die Aktivitäten verschiedener informeller Mitarbeiter des ehemaligen MfS der DDR zur Ausspähung und Unterwanderung der evangelischen Landeskirche an Hand von Aktenauszügen der Stasi-Unterlagenbehörde mit voller Namensnennung der ehemaligen IMs, unter anderem des Beklagten, aufgezeigt worden, jedoch ohne eine Bewertung dieser Vorgänge vorzunehmen.

Gegen die Nennung seines Namens in der Ausstellung führte der jetzige Beklagte als Kläger im Jahre 2008 ein erfolgloses einstweiliges Verfügungsverfahren. Das Gericht hatte damals durch andere zuständige Richter keine Entscheidung in der Sache gefällt, weil sich die Klage gegen die falschen Beklagten gerichtet hatte, nämlich die Stadt Reichenbach als Vermieterin der Ausstellungsräume, den Heimatverein Lichtentanne und das kommunale Bildungswerk Sachsen. In dem damaligen Urteil konnte aus Rechtsgründen offenbleiben, ob der jetzige Kläger den Namen des ehemaligen "IM Schubert" mittels der Ausstellung, also öffentlich, nennen durfte oder nicht.

Mit dem heutigen Urteil hat das Gericht in der Sache entschieden, dass der Kläger den Namen des ehemaligen "IM Schubert" öffentlich nennen darf. Das Gericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen darauf gestützt, dass der Kläger in der Ausstellung ausschließlich wahre Tatsachen behauptet hatte ohne diese zu bewerten. Das Motiv und der Zweck der Ausstellung, die der Kläger organisiert hatte, war die Information der Öffentlichkeit über die Unterwanderung der evangelischen Landeskirche durch Mitarbeiter des MfS und nicht eine " Anprangerung" des Klägers. Bei der vorzunehmenden Güterabwägung zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auf Seiten des Klägers einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beklagten andererseits, erkannte das Gericht ein Überwiegen des Rechtes auf freie Meinungsäußerung, weil bei dem Behaupten von wahren Tatsachen grundsätzlich das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung überwiegt. Eine von dem Beklagten darzulegende, beabsichtigte Prangerwirkung ergab sich aus dem Inhalt der Ausstellung nicht.

Der Beklagte kann gegen dieses Versäumnisurteil binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Falls er dies nicht tut, wird das Urteil rechtskräftig.

Radio Zwickau vom 24. März 2010: Link
TV Zwickau vom 25. März 2010 Link

Zum Urteil des Zwickauer Landgerichtes vom Mittwoch, 24. März 2010, dass die Nennung von Klarnamen ehemaliger Stasi-IM's grundsätzlich zulässig ist, erklärt der Generalsekretär der Sächsischen Union, Michael Kretschmer, auf der Homepage der CDU-Sachsen:


"Der frühere Zwickauer Dompfarrer und Ausstellungsmacher Edmund Käbisch darf den Klarnamen des einstigen Stasi-IM 'Schubert' öffentlich machen. Die heutige Entscheidung des Zwickauer Landgerichts ist nur ein Versäumnisurteil. Das Ergebnis - die Möglichkeit der uneingeschränkten, nicht anonymisierten Geschichtsaufarbeitung - ist aber die einzig richtige Antwort auf den Versuch, die Opfer von damals erneut mundtot zu machen.

Die meisten von ihnen sind durch die Geschehnisse heute noch 'sprachlos'. Wenn sie den Mut finden, über das Erlebte zu sprechen, dürfen sie nicht erneut von ihren Tätern zum Schweigen gebracht und verhöhnt werden. Die Andeutung des Gerichts, dass bei Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht im konkreten Fall im Zweifel für die Wahrheit und für die Meinungsfreiheit entschieden würde, bringt dies zum Ausdruck.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, lässt es doch die Hoffnung auf eine wenn auch spät eintretende Rehabilitation der Opfer hoffen".

Die Bevölkerung von Reichenbach/V. wurde am 27. Februar 2008 ins Rathaus zur Ausstellungseröffnung

"Christliches Handeln in der DDR"


und zum Vortrag

"Stasi, Kirche und Schule
- Gespräch zu Demokratie in der Kommune und Verantwortung der Bürger"


eingeladen.

Zum Vortrag und in der Ausstellung wurde der Name Holm Singer, der sich bei der Stasi als IM "Schubert" verpflichtet hatte, genannt. IM "Schubert" ging gegen die Nennung seines Namens juristisch vor. Dafür hat er den Reichenbacher Rechtsanwalt Höllrich beauftragt. Er konnte am 6. März 2008 beim Landgericht Zwickau eine Einstweilige Verfügung erwirken, dass der Name seines Mandanten Holm Singer nicht genannt werde.
Umgehend wurde die gesamte Ausstellung aus dem Rathaus entfernt.

Das Landgericht hob am 22. April 2008 aus formalen Gründen die Einstweilige Verfügung auf. Der Name darf entsprechend des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) wieder genannt werden.

Spendenaufruf der CDU Zwickau - 19. März 2008

Die Stasi macht wieder mobil – wehret den Anfängen!


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger,

vor wenigen Tagen hat ein ehemaliger Stasi-Spitzel beim Landgericht Zwickau eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass in einer von Herrn Dompfarrer i.R. Dr. Edmund Käbisch gestalteten Ausstellung der Name dieses IM’s nicht mehr genannt werden darf. Sein Rechtsanwalt, der für die SED-Nachfolgepartei im Stadtrat und im Kreistag sitzt, hat angedroht, Herrn Dr. Käbisch im Auftrag noch anderer Stasi-Mitarbeiter mit weiteren Prozessen zu überziehen. Die zuletzt in Reichenbach gezeigte Ausstellung musste deshalb vorläufig abgebaut werden.
In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland sind die Gerichte unabhängig. Ihre Hilfe kann auch von denen in Anspruch genommen werden, die selbst die Rechte anderer mit Füßen getreten haben. Als gute Demokraten respektieren wir deshalb den Beschluss des Landgerichts, auch wenn er unserem Rechtsempfinden widerspricht. Wir halten die Entscheidung aber rechtlich für fragwürdig und politisch für ein verheerendes Signal. Die Stasi war eine tragende Säule des DDR-Regimes. Wer sich für diesen Unrechtsstaat wissentlich und willentlich hergegeben und seinen Mitmenschen geschadet hat, muss es hinnehmen, dass dieses Unrecht buchstäblich beim Namen genannt wird. Darum ermutigen wir Herrn Dr. Käbisch, gegen die einstweilige Verfügung den Rechtsweg zu beschreiten. 18 Jahre nach der friedlichen Revolution darf es den alten Bonzen nicht gelingen, ihre Kritiker mundtot zu machen!

Dieser Rechtsstreit ist allerdings mit hohen Kosten verbunden, deren Übernahme Herrn Dr. Käbisch nicht zumutbar ist. Deshalb appellieren wir an dieser Stelle an die parteiübergreifende Solidarität aller Demokraten und bitten Sie, ihn gemeinsam mit uns bei der Prozessfinanzierung zu unterstützen. Wir haben für diesen Zweck folgendes Konto eingerichtet: Bürger für Käbisch, Kto. Nr. 2222 0 33333, BLZ 870 550 00, Sparkasse Zwickau.

Wenn Herr Dr. Käbisch den Rechtsstreit gewinnt, muss der Stasi-Spitzel die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. In diesem Fall werden wir den gesammelten Betrag der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. – Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge zukommen lassen. Sie leistet den Opfern politischer Verfolgung Unterstützung bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen nach Wiedergutmachung und trägt im Rahmen der politischen Bildung zur Aufarbeitung der Vergangenheit und zur Festigung unserer Demokratie bei. Ebenso werden wir verfahren, wenn das Spendenaufkommen die Prozesskosten überschreitet.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle der CDU Zwickau-Werdau, Hauptstraße 28, 08056 Zwickau, Tel. (0375) 282710 gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Luther, Mitglied des Deutschen Bundestags, Zwickau
Frank Seidel, CDU-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat der Stadt Zwickau
Thomas Starke, Kreisvorsitzender der Jungen Union Zwickau/Zwickauer Land